Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen

von | 30. Aug 2023 | Stellen besetzen

Die richtige Einstellung zählt | Mit dem Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen fördert die Senatsverwaltung die Einstellung von Arbeitslosen, sogenannten Aufstocker*innen und Teilnehmenden aus Beschäftigungs- bzw. Qualifizierungsmaßnahmen.

Ziele des Programms

Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.

Das bringen die Unternehmen mit

Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:

  • Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
  • Der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
  • Die Betriebsstätte ist in Berlin.
  • Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor.
  • Ausbildungsbetriebe müssen im vergangenen halben Jahr die Auszubildenden übernommen haben.

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Mehr hierzu können Sie bei ZGS-Consult lesen.

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Quelle: ZGS-Consult
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Einstieg zum Aufstieg gGmbH ist eine gemeinnützige Initiative, die Menschen mit Fluchterfahrung und Unternehmen im Großraum Berlin zusammenbringt.

Unser Ziel ist es, geflüchteten Menschen in Berlin eine Zukunftsperspektive zu geben und ihnen die Möglichkeit zu bieten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen.

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