Ziele des Programms
Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Das bringen die Unternehmen mit
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte befindet sich in Berlin.
- In den letzten sechs Monaten vor Antragstellung lagen keine betriebsbedingten Kündigungen vor.
- Ausbildungsbetriebe müssen im vergangenen halben Jahr die Auszubildenden übernommen haben.
Seit dem 1. Juli 2024 wurden folgende Änderungen am Förderprogramm vorgenommen:
Erweiterung der förderfähigen Zielgruppen: Nun wird auch die Umwandlung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen (sogenannte Minijobs) ohne ergänzenden Leistungsbezug nach dem SGB II in sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigungen bezuschusst.
Erhöhung der maximalen Fördersumme: Die höchstmögliche Fördersumme wurde von 15.000 Euro auf 17.000 Euro angehoben. Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung
Mehr hierzu können Sie bei ZGS-Consult lesen.
