Ziele des Programms
Ziel des Landeszuschusses ist die finanzielle Stärkung kleiner und mittlerer Unternehmen in Berlin und eine Ausweitung der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung.
Das bringen die Unternehmen mit
Um den Landeszuschuss zu erhalten, sind unter anderem folgende Bedingungen zu erfüllen:
- Die Wochenarbeitszeit beträgt mindestens 35 Stunden.
- Der jeweils geltende gesetzliche Landesmindestlohn wird gezahlt.
- Die Betriebsstätte ist in Berlin.
- Betriebsbedingte Kündigungen lagen in den letzten sechs Monaten nicht vor.
- Ausbildungsbetriebe müssen im vergangenen halben Jahr die Auszubildenden übernommen haben.
Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 15.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.
Mehr hierzu können Sie bei ZGS-Consult lesen.